Der Altstoffsammel-/Recyclinghof wird von der Stadtgemeinde Seekirchen betrieben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
- Ein Zutritt ist nur mit einer Berechtigungskarte möglich. Diese erhalten Sie im Stadtamt bei Karin Schernthaner im Umweltbüro.
- Diese Karte berechtigt zur Zufahrt zum Altstoffsammelhof und ist NICHT ÜBERTRAGBAR
- Bei der Einfahrt befindet sich eine Einfahrtsschranke mit einer Kartenlesesäule
- Sie identifizieren sich mit der Berechtigungskarte, die Schranke öffnet sich, Sie können einfahren und Ihre Altstoffe in die dafür vorgesehenen Container geben
- Danach verlassen Sie den Altstoffsammelhof in der markierten Richtung
- Eine Zufahrt ohne Berechtigungskarte ist nicht möglich. (Umkehrmöglichkeit vor der Schranke)
- Bitte melden Sie sich im Falle des Verlustes der Berechtigungskarte möglichst umgehend beim Stadtamt-Umweltamt. Die Karte wird gesperrt und neu ausgestellt
- Für die Ausstellung einer neuen Karte verrechnet die Stadtgemeinde Seekirchen € 10,00 .
Aus Platzgründen und zur Unfallvermeidung kann nur eine gewisse Anzahl an Fahrzeugen in den Altstoffsammelhof fahren. Die Schranke öffnet sich erst wieder, wenn ein Fahrzeug die Halle verlässt.
Öffnungszeiten:
Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Durch ein Vorsortieren der Abfälle zu Hause können Sie Wartezeiten beim Altstoffsammelhof vermeiden. Bitte leisten Sie den Hinweisen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge – nur so kann der reibungslose Ablauf im Altstoffsammelhof gewährleistet werden.
Bei Unklarheiten oder Fragen bieten die bestens geschulten Mitarbeiter gerne Hilfestellung.
Was darf beim Altstoffsammelhof / Recyclinghof abgegeben? PDF
Neu! Gelber Sack - Was darf rein?