Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Mank
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
verboten:
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Mannsdorf an der Donau
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keine Vorgaben
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Marbach an der Donau
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten
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verboten:
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Marchegg
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
verboten:
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Maria Anzbach
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Verordnung
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Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
zusätzlich:
Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur
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verboten:
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Maria Laach am Jauerling
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keine Vorgaben
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Markersdorf-Haindorf
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Verordnung
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Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Markgrafneusiedl
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
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Markt Piesting
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Verordnung
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Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Martinsberg
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keine Vorgaben
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Matzen-Raggendorf
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Mauerbach
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Verordnung
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Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.)
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verboten:
- Montag bis Freitag
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Mautern an der Donau |
Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)
gilt nicht für:
land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden
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verboten:
- Montag bis Freitag
- 20 bis 7 Uhr
- 12 bis 13 Uhr
- Samstag
- bis 8 Uhr
- 12 bis 13 Uhr
- ab 18 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Michelbach
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keine Vorgaben
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Michelhausen
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Mistelbach
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Verordnung
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Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Mitterbach am Erlaufsee
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Verordnung
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Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich
gilt nicht für:
landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Mitterndorf an der Fischa
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Verordnung
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- Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen und Geräten mit einem Dauerschallpegel über 50 dB(A)
- lärmverursachende Bautätigkeit
- gilt nicht für Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Mönichkirchen
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 13:30 bis 20 Uhr
verboten:
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Mödling
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Verordnung
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Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Moosbrunn
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Verordnung
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Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich
zusätzlich:
Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich
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verboten:
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Muckendorf-Wipfing |
keine Vorgaben |
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Mühldorf
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keine Vorgaben
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Münchendorf
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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