Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/ keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Gablitz
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Verordnung
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Betrieb von lärmverursachenden Maschinen wie z.B. mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen und Geräte (Benzin- und Elektromotorrasenmäher, Kreissägen, Schleifmaschinen, Holzzerkleinerungsmaschinen etc.)
gilt nicht für:
gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe
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verboten:
(bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A))
(bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A))
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Gänserndorf
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Verordnung
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Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.), Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)
gilt nicht für: Land- und fortstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben
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verboten:
- täglich
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Gaming
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
verboten:
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Gars am Kamp
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keine Vorgaben
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Gastern
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keine Vorgaben
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Gaubitsch
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keine Vorgaben
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Gaweinstal
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Verordnung
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Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)
zusätzlich:
Ausklopfen von Teppichen
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- von 12 bis 13 Uhr
- von 22 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Gedersdorf |
keine Vorgaben |
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Gerasdorf bei Wien |
Verordnung |
Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Rasenmäher, Motorsense, Kettensäge u.ä.), Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb von Pumpen, Mischmaschinen, Tackergeräten etc.)
gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden
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verboten:
- täglich
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Gerersdorf
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keine Vorgaben
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Gießhübl
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Verordnung
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Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren, sowie Elektromotoren mit Lärmentwicklung (wie Rasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen, Winkelschleifer u.Ä.) im Freien im gesamten Ortsgebiet
gilt nicht für:
Geräte zur Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundflächen im unverbauten Gebiet
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Glinzendorf
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Empfehlung
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lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
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zu unterlassen:
- täglich
- 22 bis 6 Uhr
- 12 bis 13 Uhr
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Gloggnitz
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 18 Uhr
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Gmünd
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Verordnung
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Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 13 Uhr
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Göllersdorf
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keine Vorgaben
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Golling an der Erlauf
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Verordnung
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Rasenmähen in Wohngebieten
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Göpfritz an der Wild
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keine Vorgaben
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Grabern
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keine Vorgaben
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Grafenegg
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keine Vorgaben
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Gresten
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher)
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Gresten-Land
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Verordnung
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Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) zur Gartenpflege
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Großdietmanns
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keine Vorgaben
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Groß-Enzersdorf
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keine Vorgaben
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Groß Gerungs
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keine Vorgaben
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Großengersdorf
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keine Vorgaben
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Großriedenthal
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keine Vorgaben
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Großschönau
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keine Vorgaben
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Groß-Siegharts |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern, Kettensägen, Motorspritzpumpen, Kreissägen und dergleichen, die Erregung von störenden Lärm durch Geräte, sowie die Verrichtung von im Hauswesen anfallenden, ruhestörenden Arbeiten wie Hämmern, Sägen, Holzzerkleinern und dergleichen in Gärten, Höfen und Wohnungen in Gebieten mit geschlossener Verbauung |
verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Großweikersdorf |
keine Vorgaben |
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Gumpoldskirchen
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keine Vorgaben
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Günselsdorf
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Verordnung
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Betrieb von elektrisch- bzw. treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege
ausgenommen: u.a. für Sportstätten der örtlichen Sportvereine, hinsichtlich der mit der üblichen Benützung typischerweise verbundenen Geräuschentwicklung
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Guntersdorf
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keine Vorgaben
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Guntramsdorf
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern, die von Motoren (Benzin, Elektro usw.) angetrieben werden, im verbauten Gebiet
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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