Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Elektronische Zustellung
Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.
Bauen
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug