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Abfallabfuhrtermine

Entleerungstermine-Jänner-Juni_2024.web.pdf herunterladen (0.03 MB)
Entleerungstermine-Juli-Dezember_2024.web.pdf herunterladen (0.04 MB)


Entleerungstermine_Altpapiertonne_2024_A6_1_02.pdf herunterladen (0.01 MB)


2024_Informationsblatt_für_hausbezogene_Abgaben.pdf herunterladen (0.63 MB)
AWG_neu_Abfallrechtlicher_Rahmen.pdf herunterladen (0.16 MB)


Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen



Straßeneingabe:

Bürgschaft

Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.

Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.

Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:

Hinweis

Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion