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Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu
Bauen
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug