Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Jobangebote > jobaktuell.eu
Im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren kann die SEPA-Lastschrift auch für Zahlungen ins EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) verwendet werden. Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist nicht mehr notwendig.
Grafik-Quelle: Austrian Payments Council
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bauen
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug